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  Abteilungsordnung TSA
 
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§ 1
  Die Tanzsportabteilung ist eine rechtlich unselbständige Abteilung des ADAC Verkehrsclubs Ohrekreis und dient den Mitgliedern der Abteilung zur Durchführung des Tanzsports in den Sparten Latein und Standard durch Training und Aufführung und selbständiger Veranstaltungsdurchführung.
 
§ 2
  Die Mitgliedschaft in der TSA setzt die Mitgliedschaft im Gesamtverein voraus. Mitglied der TSA kann jedermann werden, der auch im Verein Mitglied ist.
 
§ 3
  Die Abteilung wird durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden geführt. Diese Personen vertreten die Abteilung auch nach außen. Sie werden von der Abteilungsversammlung gewählt und vom Gesamtvorstand bestätigt.
 
§ 4
  Die Abteilung erhebt eigene Abteilungsbeiträge von ihren Mitgliedern. Diese werden in einer Beitragsordnung der TSA festgelegt. Die Beiträge sind monatlich im Voraus zu entrichten. Kommt ein Mitglied mit 2 Monatsbeiträgen in Verzug so wird es vom Training ausgeschlossen. Erfolgt die Zahlung der rückständigen Beiträge trotz Mahnung nicht innerhalb von 2 Wochen so kann das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden.
 
§ 5
  Die Mitglieder der TSA sind während des Trainings und Auftrittsveranstaltungen unfall- und haftpflichtversichert.
 
§ 6
  Das Tanzsporttraining wird durch ausgebildete Trainer durchgeführt. Die Trainingsorte und die Zeiten können jeweils variieren und werden vom Abteilungsvorstand bekannt gegeben . Ein Rechtsanspruch auf Training während einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort besteht nicht.
 
§ 7
  Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Abteilung folgt den Regeln der Satzung des Vereins, d.h., die Mitgliedschaft ist jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres kündbar. Die Kündigung hat schriftlich an den Vorstand der Abteilung oder des Vereins zu erfolgen.
 
§ 8
  Im übrigen gelten die Bestimmungen der Hauptsatzung hinsichtlich aller in der Abteilungssatzung nicht ausdrücklich geregelten Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für die Wahl der Abteilungsvertreter durch die Abteilungsversammlung.
 
   
 
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